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Wann sie filmen darf und wann nicht, wird die Polizei auch in Zukunft weitgehend selbst definieren. Denn die Grundlage, ob eine Demo als friedlich gilt, ist die davor erstellte Gefahrenanalyse. Und die schreibt die Polizei. Will heißen: Wenn sie filmen will, muss sie nur das Drehbuch ändern.

Das Verwaltungsgericht hat damit einen wunden Punkt aufgezeigt - nun liegt es an den Demonstranten, ihre eigene Überwachung zu überwachen. Und die Polizei nicht nur zu filmen, wenn sie schlägt, sondern auch, wenn sie filmt.

Das Gericht hat einen wunden Punkt aufgezeigt: Wichtiges Urteil - mit Haken - taz.de
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