Das Verwaltungsgericht Berlin
hat die verdachtsunabhängige Videoüberwachung friedlicher
Demonstrationen durch die Polizei wegen nicht gerechtfertigter Eingriffe
in die Grundrechte der Betroffenen untersagt. Die langjährige Praxis
der Ordnungshüter in der Hauptstadt, Protestkundgebungen angeblich zu
Zwecken der Einsatzlenkung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
zu filmen, ist laut einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: VG 1K
905.09) rechtswidrig. (weiterlesen...)